Eine ausgewogene Kulturförderung braucht dem Landeskulturförderungsgesetz entsprechend, kompetente fachliche Begutachtungen! Außerdem soll laut Kulturstrategie 2030 parteipolitische Einflussnahme zurückgedrängt und unabhängiger Expertise Vorrang gegeben werden. Das aktuelle Kulturkuratorium erfüllt diese Bedingungen nicht ausreichend und muss daher neu und transparent besetzt werden.

Laut § 9 des Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 wird das Kulturkuratorium für die Dauer von drei Jahren bestellt. Das im Februar 2025 abgelöste Kulturkuratorium wurde gemeinsam mit den Fachexpert:innen am 01.01.2024 für die Funktionsperiode bis 31.12.2026 bestellt. Eine Umbesetzung innerhalb der laufenden Funktionsperiode ist noch nie in der nun umgesetzten Form geschehen. Dieser politisch motivierter Wechsel des zentralen Begutachtungsgremiums steht im krassen Gegensatz zu den Zielen der Kulturstrategie 2030, die eine Entpolitisierung von Gremien durch die Verankerung von transparenten und unpolitischen Auswahl- und Empfehlungsverfahren sowie die nachvollziehbare Bestellung der beratenden und fachlich beurteilenden Gremienmitglieder vorsieht.